Meldung bei Eigentumswechsel

Meldung bei Eigentumswechsel

Änderungen zum Eigentümer des Equiden sind der Stelle mitzuteilen, die den Pass ausgegeben hat, und von dieser in die zentrale Datenbank einzugeben.

Da die meisten Pässe für unsere Shire Horse in England ausgestellt worden sind und die Passausgebende Stelle (hier die SHS) seit dem Brexit an dem Pass keine Änderungen mehr durchführen darf ist nun der BZVKS, in Zusammenarbeit mit dem DSHV, zuständig.

Dafür senden Sie den Pass und das Besitzwechselformular
Besitzwechselformular
an die Stutbuchkoordination des DSHV. Von dort aus wird der Besitzwechsel an den BZVKS und die SHS gemeldet. Der BVKS registriert die Änderung in der HIT Datenbank. Die SHS vermerkt die Änderung im Stutbuch. Anschließend wird der Pass von der Stutbuchkoordination gestempelt und an den Eigentümer zurück gesandt.

Wird der Eigentumswechsel nicht über den DSHV an die SHS gemeldet so wird das Pferd nicht im Stutbuch umgetragen.

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