Hier können Sie die aktuelle Abfohlmeldung zur Eintragung ihres Fohlens herunter laden. Füllen sie die Abfohlmeldung aus und senden Sie diese an die Stutbuchstellen.
Abfohlmeldung
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Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.